Ihr Gastgeber: Dreiköpfige Bauernfamilie mit Leidenschaft für die Zucht von Rennpferden und ihre Region. Gîte neben einer Freizeitscheune (Trampolin, Tischtennis, Tischfußball) auf einem Viehhof, 5 km vom historischen Dorf Souvigny entfernt (Mittelaltermarkt Ende Juli, Cluniac-Standort). Erdgeschoss: Küche, Wohnzimmer, Holzofen, 1 Schlafzimmer (1 Doppelbett), 1 Schlafzimmer (2 Einzelbetten), Badezimmer (Dusche/WC). Etage: 1 Schlafzimmer (1 160-cm-Bett), 1 Schlafzimmer (1 120-cm-Bett, 1 110x185-Bett, 2 Einzelbetten), Badezimmer (Badewanne), separates WC. W-lan. Reihenhaus, aber privates Grundstück, Innenhof, Gartenmöbel, Grill, Sandkasten, Portikus. Die Vorteile des Ferienhauses: Kostenloses Holz. Sie können den eingelassenen Swimmingpool der Eigentümer genießen, der je nach Wetterlage geöffnet ist (ungefähr vom 1. Juni bis 30. September). Der Pool ist durch eine Veranda verschlossen, für die Sie den Schlüssel erhalten (8 x 4 m, 1,50 m). m tief). Dank der Nachhallzeit der Veranda kann das Schwimmbad beheizt werden. Die Vorteile des Ferienhauses: Bettwäsche inklusive. Geschirrtücher. Heizung und Strom gehen zu Lasten des Kunden und sind am Ende des Aufenthalts vor Ort zu bezahlen. Flachbildfernseher, Grill oder Plancha, optionale Reinigung, Waschmaschine, Geschirrspüler, Kamin – Holzofen, Babybett, Baby-Gîte, ebenerdig, Spiele für Kinder, elektrische Heizung, Gartenmöbel, Mikrowelle, WLAN oder Internet, DVD-Player, gemeinschaftlich genutzt Schwimmbad, Garten, Bauernhof, Bettwäsche im Preis inbegriffen, Gefrierschrank, Hallenbad, Last-Minute-Vermietung, Umbau, Immobilie vor Ort, Lange Mietdauer, Einzelhaus, Parkplatz. Option zur Bezahlung vor Ort: - Optionale Endreinigung: 60 €. - Handtücher/Person: 8 €. - Heizpreis pro Tag: 15 €. Diese Unterkunft wird von einem Fachmann vermittelt. Sofern nicht anders angegeben, sind Dienstleistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher usw. nicht im Preis dieser Miete enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (in der Anzeige angegeben), kann ein Zuschlag erhoben werden. Es sind nur die in dieser Ankündigung ausdrücklich erwähnten Geräte vorhanden. Nicht angegebene Geräte gelten als nicht vorhanden. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.